Bedingungen für die Erteilung der artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch das Land Hessen (vertreten durch HLNUG):
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Einhaltung des Ehrenkodex der Faunistischen Landesarbeitsgemeinschaft.
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Einhaltung der zulässigen Feldmethoden.
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Abgabe eines jährlichen Berichtes und der erhobenen Daten (siehe hier) bis 31.1. des Folgejahres.
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Schriftlicher Antrag an Wolfgang Nässig, zweimal unterschrieben.