Wegen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest wurden Sperrzonen zur Seuchenbekämpfung eingerichtet.
Informationen dazu wurden den GenehmigungsinhaberInnen per Email vom HLNUG mitgeteilt.
In den Sperrzonen II und III wurde ein Wegegebot ausgesprochen, was bedeutet, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen und nur Kartierungen vom Weg aus möglich sind. Auch in der Sperrzone I können Wegegebote angeordnet werden. Dazu bitte die Verordnungen der Kreise und kreisfreien Städte einsehen.
Siehe dazu im Email des HLNUG und auf der Webseite des Ministeriums. Eine Karte der Sperrzonen europaweit und für Hessen.