Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben als Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner des HLNUG Genehmigungsbescheide für die Durchführung von Kartierungen im Land Hessen erhalten.
Wie Sie vielleicht bereits über die Medien mitbekommen haben, hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) Hessen erreicht. Abhängig vom Infektionsgeschehen richten die Landkreise Sperrzonen ein, in denen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung getroffen werden. Zum derzeitigen Stand gelten in den Sperrzonen die folgenden Regelungen:
Sperrzone II (Infizierte Zone) und Sperrzone III:
- Es dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Beunruhigung von Wildschweinen und damit zur Versprengung dieser Tiere führen können.
- Es gilt ein Wegegebot.
- Sofern Kartierungsarbeiten von Wegen aus durchgeführt werden können, können diese stattfinden.
- Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
- Es gilt ein zeitlich befristetes Jagdverbot.
- Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
- Es können Zäune errichtet werden, um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Sperrzone I (Pufferzone):
- Es können Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden.
Derzeit sind folgende Kreise und Kommunen betroffen:
Sperrzone II: Landkreis Groß-Gerau (vollständig) sowie Teile der Kreise Offenbach, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwald und Main-Taunus. Darüber hinaus Teile der Städte Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt.
Sperrzone I: Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße und des Odenwaldkreises.
Sollten Sie Kartierungen oder andere Untersuchungen in diesen Landkreisen geplant haben oder bereits durchführen, bitten wir Sie, sich frühzeitig vor Beginn der Untersuchungen oder erneuter Begehung über die aktuelle Lage Vorort zu informieren. Bitte klären Sie vorab, ob Ihre Untersuchungen unter Einhaltung der aktuellen Regelungen durchgeführt werden können, oder ggf. vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Landkreise und Forstämter. Bei Unklarheiten zu vom HLNUG ausgestellten Genehmigungsbescheiden, können Sie sich an
Hintergrund: Die ASP ist eine Viruserkrankung, die Wildschweine und Hausschweine betrifft und in der Mehrzahl der Fälle etwa innerhalb einer Woche zum Tod des infizierten Tieres führt. Die Übertragung der Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier erfolgen, oder aber indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter. Neben der Übertragung durch Blut kann die Ansteckung auch über die Kadaver infizierter Tiere erfolgen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich, jedoch tragen bspw. unachtsam entsorgte Wurstbrötchen oder kontaminierte Kleidungsstücke zur Verbreitung bei.
Weitere Informationen, die aktuellen Regelungen und Zonen können unter
eingesehen werden.
Freundliche Grüße
im Auftrag
Johanna Weber
Dezernat N4 - Wildbiologische Forschungsstelle
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Abteilung Naturschutz – Zentrum für Artenvielfalt
Europastraße 10
D - 35394 Gießen