Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben als Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner des HLNUG Genehmigungsbescheide für die Durchführung von Kartierungen im Land Hessen erhalten.
Wie Sie vielleicht bereits über die Medien mitbekommen haben, hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) Hessen erreicht. Abhängig vom Infektionsgeschehen richten die Landkreise Sperrzonen ein, in denen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung getroffen werden. Zum derzeitigen Stand gelten in den Sperrzonen die folgenden Regelungen:
Sperrzone II (Infizierte Zone) und Sperrzone III:
- Es dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Beunruhigung von Wildschweinen und damit zur Versprengung dieser Tiere führen können.
- Es gilt ein Wegegebot.
- Sofern Kartierungsarbeiten von Wegen aus durchgeführt werden können, können diese stattfinden.
- Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
- Es gilt ein zeitlich befristetes Jagdverbot.
- Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
- Es können Zäune errichtet werden, um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Sperrzone I (Pufferzone):
- Es können Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden.
Derzeit sind folgende Kreise und Kommunen betroffen:
Sperrzone II: Landkreis Groß-Gerau (vollständig) sowie Teile der Kreise Offenbach, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwald und Main-Taunus. Darüber hinaus Teile der Städte Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt.
Sperrzone I: Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße und des Odenwaldkreises.
Sollten Sie Kartierungen oder andere Untersuchungen in diesen Landkreisen geplant haben oder bereits durchführen, bitten wir Sie, sich frühzeitig vor Beginn der Untersuchungen oder erneuter Begehung über die aktuelle Lage Vorort zu informieren. Bitte klären Sie vorab, ob Ihre Untersuchungen unter Einhaltung der aktuellen Regelungen durchgeführt werden können, oder ggf. vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Landkreise und Forstämter. Bei Unklarheiten zu vom HLNUG ausgestellten Genehmigungsbescheiden, können Sie sich an
Hintergrund: Die ASP ist eine Viruserkrankung, die Wildschweine und Hausschweine betrifft und in der Mehrzahl der Fälle etwa innerhalb einer Woche zum Tod des infizierten Tieres führt. Die Übertragung der Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier erfolgen, oder aber indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter. Neben der Übertragung durch Blut kann die Ansteckung auch über die Kadaver infizierter Tiere erfolgen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich, jedoch tragen bspw. unachtsam entsorgte Wurstbrötchen oder kontaminierte Kleidungsstücke zur Verbreitung bei.
Weitere Informationen, die aktuellen Regelungen und Zonen können unter
eingesehen werden.
Freundliche Grüße
im Auftrag
Johanna Weber
Dezernat N4 - Wildbiologische Forschungsstelle
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Abteilung Naturschutz – Zentrum für Artenvielfalt
Europastraße 10
D - 35394 Gießen
Wegen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest wurden Sperrzonen zur Seuchenbekämpfung eingerichtet.
Informationen dazu wurden den GenehmigungsinhaberInnen per Email vom HLNUG mitgeteilt.
In den Sperrzonen II und III wurde ein Wegegebot ausgesprochen, was bedeutet, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen und nur Kartierungen vom Weg aus möglich sind. Auch in der Sperrzone I können Wegegebote angeordnet werden. Dazu bitte die Verordnungen der Kreise und kreisfreien Städte einsehen.
Siehe dazu im Email des HLNUG und auf der Webseite des Ministeriums. Eine Karte der Sperrzonen europaweit und für Hessen.
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Übersicht über laufende und abgeschlossene Projekte (Keine vollständige Aufzählung):
- Falterfauna der Moore: Breungeshainer Heide im Vogelsberg
- Projekt Zygaena fausta in Nordost-Hessen
- Untersuchung der Schmetterlingsfauna Großenlüder
- Untersuchung der Schmetterlingsfauna von Grebenau-Schwarz
- Giebelrain bei Fulda (Projekt VNO)
- Haimberg bei Mittelrode (Projekt VNO)
- Untersuchung der Nachtfalterfauna des Nationalpark Kellerwald (Projekt von Dr. Jochen Tamm)
- NSG Neuwiese bei Messel und südlich gelegene Waldgebiete (Projekt Prof. Dr. Wolfgang Brüggemann)
- NSG Hegbachaue bei Messel (Projekt Prof. Dr. Wolfgang Brüggemann)
- Mönchbruch, innerhalb und außerhalb NSG (Projekt Prof. Dr. Wolfgang Brüggemann)
- Lorchhausen: Engweger Kopf (Projekt Prof. Dr. Wolfgang Brüggemann)
- Rheinauen bei Trebur (Projekt Prof. Dr. Wolfgang Brüggemann)
- Kartierung NSG Rabengrund bei Wiesbaden (Projekt Andreas Lange)
- Kartierung Trockenborn bei Wiesbaden-Rambach
- Kartierung Goldstein/Sichtertal bei Wiesbaden
- Kartierung der Nachtfalter-Fauna NSG Weilbacher Kiesgruben und Umgebung (Projekt von Dr. Matthias Henker und Alfred Westenberger)
- Schmetterlingsfauna im Gebiet des FFH-Gebiets „Eichkopf bei Ober-Mörlen“ (Hessen, Vordertaunus) (Projekt Dr. Matthias Henker)
- FFH-Gebiet Sandtrockenrasen zwischen Mörfelden und Walldorf; Tagfalter und Heuschrecken (Projekt von Andreas Lange und Thomas Ruppert)
- Kartierung von Eublemma minutata (Sandstrohblumeneulchen) (Projekt aller Mitarbeiter Arge HeLep, abgeschlossen, Auswertung in Vorbereitung)
- Rote Liste der Zygaenen Hessens 2. Fassung (in Vorbereitung)
- Rote Liste der Tagfalter Hessens, 4. Fassung (in Vorbereitung)
- Rote Liste der Noctuidae Hessens (in Bearbeitung, Hermann Falkenhahn)
- Rote Liste der Geometridae Hessens (Petra Zub, in Vorbereitung)
- Rote Liste der Tagfalter Hessens, 1. Fassung, 2. Fassung, 3. Fassung
- Zub P., Kristal P.M., Seipel H. (1996): Rote Liste der Widderchen (Lepidoptera: Zygaenidae) Hessens, Erste Fassung, Stand: 1.10.1995 Wiesbaden: 28 S.
- Zub P. (1996): Die Widderchen Hessens, Ökologie, Faunistik und Bestandsentwicklung (Insecta: Lepidoptera: Zygaenidae). Mitteilungen des Internationalen Entomologischen Vereines e. V. Frankfurt am Main, Supplement IV: 122.
- Lange A.C. (2012): Arbeitsatlas der Tagfalter und Widderchen Hessens Arge HeLep, HMUELV, HF-FENA
- Lange A.C. (2000): Fachliche Bewertung von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie. Schmetterlinge (Insecta: Lepidoptera), Bundesland Hessen Faunistische Landesarbeitsgemeinschaft Hessen FLAGH
- Lange A.C. (1999): Hessische Schmetterlinge der FFH-Richtlinie. Vorkommen von Schmetterlingsarten des Anhanges II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) der Europäischen Union in Hessen, „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ — Projekt der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen, gefördert durch eine Zuwendung der Stiftung Hessischer Naturschutz Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen
- Lange A.C. (1999): Hessische Schmetterlinge der FFH-Richtlinie, Vorkommen, Verbreitung und Gefährdungssituation der Schmetterlingsarten des Anhanges II der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) Richtlinie der EU in Hessen. Jahrbuch Naturschutz in Hessen 4: 142–154.
- Lange A.C., Roth J.T. (1998): Rote Liste der „Spinner und Schwärmer im weiteren Sinn“ Hessens (Lepidoptera; „Bombyces et Sphinges“ sensu lato) ; Hepialidae (Wurzelbohrer), Limacodidae (Schneckenspinner oder Asselspinner), Sesiidae (Glasflügler), Cossidae (Bohrer), Thyrididae (Fensterschwärmerchen), Lasiocampidae (Glucken), Endromidae (Scheckflügel), Saturniidae (Pfauenspinner), Lemoniidae (Herbstspinner), Sphingidae (Schwärmer), Drepanidae (Sichelflügler und Wollrückenspinner oder Eulenspinner), Notodontidae (Zahnspinner), Lymantriidae (Trägspinner), Nolidae (Kleinbären), Arctiidae (Bärenspinner) Hess. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, Ref. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wiesbaden: 68 S.
Vortrag von Dr. Mareike Possienke am 20.11.2022:
Anlockung mit Licht und Köder, Erfahrungen
Folien zum Vortrag Anlockung mit Licht und Köder
Erfahrungen aus dem Jahr 2022 mit Licht- und Köderfang im besiedelten Bereich mit einfachen, preiswerten Mitteln für EinsteigerInnen.